
Mittäterschaft am Genozid in Palästina – der jüngste Tag wird kommen!
Einleitung
Die angelsächsischen selbsternannten Weltbeherrscher haben den „Staat“ Israel installiert, um den Nahen Osten zu beherrschen. Chaos und Zerstörung für alle umliegenden, potenziellen anderen Machtzentren war von Anfang an Plan und Programm. Die zionistische Siedlerkolonie auf dem Gebiet von Palästina war und ist ihr Werkzeug.
Seit etwa achtzig Jahren praktiziert Israel ethnische Säuberungen gegen die palästinensische Bevölkerung und versucht, Grossisrael palästinenserfrei zu machen. Seit Jahrzehnten handelt Israel gegen das Völkerrecht – in totaler Straflosigkeit und mit Billigung der Angelsachsen und Europas. Israel kann sich solche Grässlichkeiten nur erlauben weil wir applaudieren, als ob diese Situation selbstverständlich wäre. Die westlichen Politiker, Propagandisten, Medienknechte und andere alimentieren Aggression, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und damit gegen die Menschheit. Sie beteiligen sich letztlich dabei auch am Völkermord. Dies kann auf Dauer nicht straflos bleiben.
Unterdessen geben sich die Weltmächte großspurig. Frankreich spielt zaghaft mit der symbolischen Anerkennung eines palästinensischen Staates. Die EU gibt feigenblattartig halbherzige Warnungen vor möglichen politischen Konsequenzen von sich. Großbritannien, der Meister der Zweideutigkeit, gibt Israel Ratschläge, wie es „seinen“ Krieg „human“ führen und die Siedlermobs, die die Westbank terrorisieren, „an die Leine nehmen“ solle. Das sind keine ernsthaften Drohungen, sondern leere, wirkungslose Gesten, die darauf abzielen, den Anschein von Engagement zu wahren und Israel gleichzeitig vor seiner Verantwortung zu schützen.
Dieses kollektive Nichthandeln – die choreografierte Empörung ohne wirkliche Verurteilung – ist nicht einfach Gleichgültigkeit. Es ist billigende Duldung. Es ist die Wiederauferstehung der Nazi-Ideologie, nur mit einer anderen Flagge und Uniform. Es ist nicht nur die Nachahmung der Mechanismen der Vernichtung, sondern auch die gleiche moralische Barbarei, die solche Gräueltaten möglich gemacht hat.
Dieser Artikel ist als Folgeartikel unseres Artikels "Völkermord als «Selbstverteidigung» - Westliche Medien als Mittäter beim Genozid in Gaza – Wir stehen auf!" vom 15. Juli zu sehen, denn wir bleiben dran.
Deutschland setzt seine schändliche Geschichte fort.
Das Flaggschiff der deutschen, gekauften Propagandamaschinerie ist die „Bild“-Zeitung. Am 21.07.2025 titelte sie: „25 Länder fordern Israel zum Beenden des Gaza-Kriegs auf. – Gut, dass Deutschland diesmal nicht dabei ist!“ 25 Staaten, darunter Großbritannien und Frankreich, hatten in einer lauwarmen Erklärung Israel aufgefordert, der Krieg im Gazastreifen müsse „jetzt beendet werden“. Israel müsse das Völkerrecht einhalten.
Deutschland hat diese Erklärung nicht unterzeichnet. Die Außenminister der 25 anderen Länder haben „die Verteilung von Hilfsgütern am Tropf und die unmenschliche Tötung von Zivilisten“ verurteilt. Am 22.07.2025 legte Bild nach: „Brisante Wutschrift! SPD wendet sich gegen Israel. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung zu einem Kurswechsel in der Israel-Politik auf – ohne die Hamas, die jede Chance auf Frieden platzen lässt und seit fast zwei Jahren israelische (und deutsche) Geiseln hält, auch nur zu erwähnen.“
Wie gesagt, sind die leeren Sprüche der 25 europäischen Staaten nicht ernst gemeint, sondern sie zielen lediglich darauf ab, den Anschein von Engagement zu wahren, um die Weltöffentlichkeit und die eigenen Bevölkerungen einzulullen. Aber nicht einmal zu einer solchen „Geste“ will sich Deutschland hergeben – nicht, weil es dieses miese Treiben nicht billigen würde, sondern weil es das zionistische Propagandanarrativ voll unterstützt.
Wohl gemerkt, es geht hier um dieses Vorgehen: Bezalel Smotrich (israelischer Finanzminister) sagt Anfang Mai 2025, Gaza werde vollständig zerstört werden. Derselbe Herr Minister hatte bereits im August 2024 erklärt, es sei „gerechtfertigt und moralisch vertretbar“, durch Israel „2 Millionen Zivilisten verhungern zu lassen“, bis „die Geiseln zurückgegeben werden“. Sein Amtskollege Itamar Ben‑Gvir (Innen- und/Sicherheitsminister) äussert sich wie folgt: „Die Lebensmittel- und Hilfsdepots sollten bombardiert werden, um militärischen und politischen Druck auszuüben.“ Im Januar 2024 teilte er mit: „Die einzige humane Lösung für Gaza ist die Massen‑Deportation.“ Das waren keine leeren Worte oder Propagandasprüche. Die Weltöffentlichkeit beobachtet täglich, wie diese Pläne barbarisch umgesetzt werden (statt vieler hier, hier und hier).

Das erinnert an das Schreiben des Chefs des SS-Sicherheitsdienstes Reinhard Heydrich vom 20. Oktober 1941 an Heinrich Himmler, in dem er sich über die mangelnde Effizienz des deutschen Beschusses auf die Städte Warschau und Leningrad beschwerte und den Reichsführer SS an eine Weisung Adolf Hitlers zur „Auslöschung“ der Städte erinnerte:
„Ich bitte gehorsamst darauf hinweisen zu dürfen, dass die ergangenen strikten Weisungen hinsichtlich der Städte Leningrad und Moskau dann wieder nicht in die Tat umgesetzt werden können, wenn nicht von vorneherein brutal durchgegriffen wird. Der Chef der Einsatzgruppe A, SS-Brif. Dr. Stahlecker, berichtet mir z.B., dass eingesetzte Vertrauensleute, die über die Linie wechseln, von Leningrad zurückgekehrt erzählen, dass die Zerstörungen in der Stadt noch durchaus unbedeutend sind. Das Beispiel der ehemaligen polnischen Hauptstadt (Warschau) hat auch gezeigt, dass selbst intensivster Beschuss nicht diejenigen Zerstörungen hervorrufen kann, die erwartet worden sind. Meines Erachtens muss in solchen Fällen massenhaft mit Brand- und Sprengbomben gearbeitet werden. Ich bitte daher gehorsamst, anregen zu dürfen, den Führer nochmals darauf hinzuweisen, dass – wenn nicht absolut eindeutige und strikte Befehle an die Wehrmacht gegeben werden, die beiden Städte kaum ausgelöscht werden können.“
Rolf-Dieter Müller: Hitlers Ostkrieg und die deutsche Siedlungspolitik. Frankfurt am Main 1991, S. 161.
Das Warschauer Ghetto
Nach der Besetzung Polens 1939 zwangen die deutschen Besatzer die jüdische Bevölkerung Warschaus – etwa 400.000 Menschen, fast ein Drittel der Stadtbevölkerung – auf ein enges, von Mauern umschlossenes Gebiet. Die Lebensbedingungen waren katastrophal: Überfüllung, Hunger, Krankheiten wie Typhus und fehlende medizinische Versorgung führten zu einer extrem hohen Sterblichkeitsrate.


Die meisten Ghettobewohner wurden zwischen 1942 und 1943 in die Vernichtungslager, vor allem nach Treblinka, deportiert und dort ermordet.

Von den über 400.000 Menschen, die im Warschauer Ghetto eingesperrt waren, überlebten nur wenige Tausend.
Nach dem Aufstand im Warschauer Ghetto im April–Mai 1943 befahl Heinrich Himmler die vollständige Zerstörung des Ghettos. Ziel war es, das Ghetto als Ort jüdischen Widerstands auszulöschen und zugleich ein Exempel zu statuieren (Dokumentiert in: Nazi Conspiracy and Aggression (Nürnberger Dokumente, „Red Series“) – z. B. Dokument NO-2753).
Zuständig für die Ausführung waren diese Herrschaften:

Dies haben sie angerichtet:

Und so sieht heute Rafah in Gaza aus:

Stroop hat das Ergebnis der Niederschlagung des Aufstands und die systematische Zerstörung des Ghettos in einem offiziellen Bericht mit dem Titel „Es gibt keinen jüdischen Wohnbezirk in Warschau mehr!“ an Himmler dokumentiert.

Der Stroop-Bericht ist im Nürnberger Prozess als Beweisstück vorgelegt worden (IMT Dokument 1061-PS). Er beschreibt ausdrücklich, dass das Ghetto „Schritt für Schritt vernichtet“ und „bis auf die Grundmauern zerstört“ werden sollte. In den Einsatzberichten der SS und Polizei im Generalgouvernement finden sich konkrete Befehle zur Brandschatzung, Sprengung und „Säuberung“ der Ruinen (Teilweise enthalten in: Dokumente zur Judenpolitik des Dritten Reiches (Hrsg. Eberhard Jäckel, Peter Longerich). „Durch den Einsatz der Spreng- und Brandkommandos wurden insgesamt 631 Bunker gesprengt und über 2.000 Gebäude vernichtet. [...] Ziel war die vollständige Vernichtung des jüdischen Wohnbezirks.“ (Tagesbericht, Mai 1943) „Es war beabsichtigt, den Wohnbezirk Haus für Haus zu durchkämmen und zu vernichten, um jeden Restwiderstand zu brechen und kein Versteck zu belassen.“ (Tagesbericht, 24. April 1943)
Das Ende eines Kriegsverbrechers
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Stroop zunächst von den Amerikanern gefasst. 1947 wurde er im „Dachauer Prozess“ für seine Verbrechen gegen alliierte Kriegsgefangene (er war auch Inspekteur in Griechenland und führte dort brutale Repressionen durch) zum Tode verurteilt, jedoch später an Polen ausgeliefert.
In Polen fand 1951–1952 ein weiterer Prozess statt, in dem Stroop wegen der Verbrechen beim Warschauer Ghetto-Aufstand angeklagt wurde. Das polnische Gericht verurteilte ihn ebenfalls zum Tode. Am 6. März 1952 wurde Jürgen Stroop in Warschau im Gefängnis Mokotów durch den Strang hingerichtet.
Die Belagerung von Leningrad (heute Sankt Petersburg)
Die Wehrmacht hat Leningrad (die zweitgrößte Stadt der Sowjetunion, wichtiges Industrie- und Kulturzentrum) ab dem 8. September 1941 bis zur Befreiung am 27. Januar 1944 für knapp 872 Tage von der Versorgung abgeschnitten, um die Stadt zur Kapitulation zu zwingen. Hitler plante, die Bevölkerung aushungern zu lassen, statt die Stadt direkt einzunehmen – um Truppen zu schonen. Die Stadt war aus Norden und Süden von deutschen und finnischen Truppen eingeschlossen.
Die schlimmste Folge der Belagerung war der Hunger. Die Lebensmittelrationen sanken im Winter 1941/42 zeitweise auf 125 Gramm Brot pro Person und Tag. Teilweise wurde Brot mit Holzmehl und anderen Ersatzstoffen gestreckt.

Schätzungen zufolge starben 600.000 bis 1,2 Millionen Menschen, hauptsächlich Zivilisten, meist an Hunger und Kälte.

Die Stadt wurde auch durch Luftangriffe und Artilleriebeschuss massiv zerstört, viele Gebäude lagen in Trümmern.

Das Ende weiterer Kriegsverbrecher
Auch die Belagerung Leningrads spielte in den Urteilen der Nürnberger Prozesse (IMT – Internationaler Militärgerichtshof) eine wichtige Rolle. So wurde etwa Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, u. a. für den Hungerkrieg gegen Leningrad verantwortlich gemacht. Im Urteil heißt es:
„Keitel hat den Kommissarbefehl unterzeichnet und verbreitet. Er erließ Befehle, die die Aushungerung von Leningrad und Moskau vorsahen, um die Bevölkerung zu vernichten.“
IMT Urteil, Bd. I, S. 294 (engl. Ausgabe)
Im allgemeinen Teil (über Kriegsverbrechen im Osten) erwähnt das Gericht ausdrücklich den geplanten Hunger:
„Der Plan der Nazis, die Bevölkerung der großen russischen Städte auszuhungern, ist durch zahlreiche Beweise belegt. So war vorgesehen, Leningrad und Moskau einzukesseln und die Bevölkerung dem Hungertod preiszugeben.“
IMT Urteil, Bd. I, S. 228–229 (engl. Ausgabe)
Die Anklage führte den „Hungerplan“ mehrfach als Beweis für einen Vernichtungskrieg an:
„Millionen Menschen sollten im Osten verhungern. Ganze Städte wie Leningrad sollten nicht erobert, sondern dem Hungertod überlassen werden.“
sinngemäße Zusammenfassung aus der Anklage – die wörtlichen Zitate sind meist in den Beweisstücken zu finden, z. B. OKW-Dokumente.
Diese Passagen finden sich z. B. im offiziellen „Trial of the Major War Criminals before the International Military Tribunal“ (Nürnberg, 1947 – die sog. „Blauen Bände“. Sie sind im Internet frei zugänglich, z. B. über das Avalon Project (Yale) oder das Nuremberg Trials Project (Harvard).
Am 1. Oktober 1946 hat das Internationale Militärtribunal in Nürnberg das Urteil gegen 22 Hauptangeklagten verkündet. Keitel wurde in allen vier Anklagepunkten (Verschwörung, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) schuldig gesprochen. Die Blockade von Leningrad war Teil der sowjetischen Anklage gegen die verbrecherische Kriegsführung im Osten gewesen und war Teil der Urteilsbegründung als Beleg für die Brutalität des Angriffskrieges und den Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion insgesamt.
In der Nacht vom 15. auf den 16. Oktober 1946 wurde Keitel zusammen mit zehn weiteren zum Tode Verurteilten (u. a. Jodl, Ribbentrop, Kaltenbrunner) im Nürnberger Justizgefängnis hingerichtet. Er hatte wie Göring darum gebeten, als Soldat erschossen zu werden. Dieser Antrag wurde abgelehnt – er wurde wie ein gewöhnlicher Verbrecher gehängt.
Weitere kriegsverbrecherische Methoden der Nazis werden von Israel kopiert
Das aktuelle Vorgehen Israels gegen die Bevölkerung in Gaza und der Westbank mutet wie eine fast perfekte Kopie des vorstehend geschilderten Vorgehens Nazideutschlands gegen die Bevölkerungen in Warschau und Leningrad an.

Damit erschöpfen sich die Parallelen aber keineswegs. In Palästina wendet Israel neben der Zerstörung der zivilen Gebäude, der Vertreibung und Auslöschung der jeweiligen Bevölkerungen die in den Nürnberger Prozessen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeordnete Hungerpolitik an.
Hungerwaffe als Mittel des Genozids
Nachdem die Bevölkerung von Gaza mehrheitlich der Hamas das Vertrauen ausgesprochen hatte, regiert sie dort seit 2007 praktisch allein. Seither hat Israel eine Blockade über den Gazastreifen verhängt. Diese betrifft den Personen- und Warenverkehr, einschließlich Lebensmittel, medizinische Güter, Treibstoff und Baumaterialien. Offiziell wurde die Blockade als Sicherheitsmaßnahme gerechtfertigt, um Waffenlieferungen an die Hamas zu verhindern.
Seit dem Angriff der von der Hamas angeführten Kämpfer auf Israel am 7. Oktober 2023 haben hochrangige israelische Beamte, darunter Verteidigungsminister Yoav Gallant („Wir werden eine vollständige Belagerung verhängen. Kein Strom, kein Essen, kein Wasser, kein Treibstoff — alles ist geschlossen“), Nationaler Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir („Solange die Hamas die von ihr festgehaltenen Geiseln nicht freilässt, müssen lediglich Hunderte Tonnen Sprengstoff der Luftwaffe in den Gazastreifen gebracht werden, nicht aber ein Gramm humanitäre Hilfe.“) und Energieminister Israel Katz („Aus humanitären Gründen [im Ernst!!] lehne ich die Aufhebung der Blockade und die Einfuhr von Gütern nach Gaza entschieden ab.“), öffentlich erklärt, dass sie die Zivilbevölkerung in Gaza von Nahrungsmitteln, Wasser, medizinischen Hilfsgütern und Treibstoff abschneiden wollen – Aussagen, die die Politik der israelischen Streitkräfte widerspiegeln. Andere israelische Beamte haben öffentlich erklärt, dass humanitäre Hilfe für Gaza entweder von der Freilassung der von der Hamas rechtswidrig festgehaltenen Geiseln oder von der Zerstörung der Hamas abhängig gemacht werde.

Unterdessen wurden bereits im Mai 2025 in Gaza 57 Todesfälle durch Verhungern bestätigt, und die Zahlen steigen täglich. Tausende sehen dem Hungertod ins Auge. Dabei berichtet die UNRWA, dass sie genug Lebensmittel hat, um die gesamte Bevölkerung Gazas lange zu ernähren. Doch Israel, das Hilfe als Waffe einsetzt und von den USA geschützt wird, lässt sie nicht ins Land.

Und gerade als man dachte, dies könnte nicht noch zynischer werden, hat sich USrael einen weiteren listigen Plan ausgedacht: die Gaza Humanitarian Foundation (GHF), eine private, von den USA und Israel unterstützte Stiftung, die im Februar 2025 gegründet wurde. Sie ist in Delaware (USA) und Genf (Schweiz) registriert. Ihr Ziel ist es offiziell, Hilfsgüter wie Essen, Wasser, Medizin und Notunterkünfte direkt in Gaza zu verteilen – außerhalb der Strukturen von UN-Organisationen oder internationalen NGOs, die Israel als zu „Hamas-nah“ ansieht.
Nach Monaten von Hunger und Bombardierungen war die GHF eine weitere Ablenkungsmaßnahme – konzipiert von Israel, bezahlt erneut von den USA, nicht um den Hunger zu beenden, sondern um den internationalen Druck zu neutralisieren. Sie hat sich inzwischen als weiterer tödlicher Verrat Israels erwiesen. Anstatt als Rettungsleine zu dienen, haben sich diese „Leitungen“ der GHF in eine regelrechte Todesfalle verwandelt. Nach Angaben der Vereinten Nationen wurden fast 900 Palästinenser, d.h. in den letzten drei Monaten 300 pro Monat, verzweifelte Mütter, Väter und Kinder, auf der Suche nach Hilfe ermordet.

Zu Hause erwartete sie der Hungertod, in den Verteilungszentren trafen sie nach der israelischen Tageszeitung Haaretz vom 27. Juni 2025 auf israelische Kugeln. Das gleiche Militär, das die Hungersnot verursacht, erschießt die Opfer vor den Toren der sogenannten Rettung.
Die von den USA finanzierte GHF übergab Israel die Kontrolle über die Nahrungsmittelhilfe – und nun werden junge Mädchen an Wasserentnahmestellen ins Visier genommen. Alle grundlegenden Lebensnotwendigkeiten – Nahrung, Wasser, Medikamente – sind nicht mehr ein Recht, sondern eine Waffe Israels. Eine Waffe, um auszuhungern, Wasser zu verweigern und Medikamente vorzuenthalten – entwickelt, um Palästinenser einzusperren und um die Voraussetzungen für eine „freiwillige“ ethnische Säuberung zu schaffen.
Selbstverständlich ist das gezielte Aushungern der Zivilbevölkerung nach dem Völkerrecht ein Kriegsverbrechen. Auch wenn Israel das Zusatzprotokoll I vom 8. Juni 1977 („Protokoll I vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte“) nur unterschrieben aber nie ratifiziert hat, gilt dieses auch für Israel gleichwohl als Völkergewohnheitsrecht.
Aber unsere Politiker wie Bundeskanzler Friedrich Merz und ihre Palastpropagandisten faseln in diesem Zusammenhang vom Recht Israels auf Selbstverteidigung.
Neue Konzentrationslager der Zionazis
In der Vergangenheit hatten bekanntlich zahlreiche durchaus respektable Personen und Organisationen immer wieder Gaza als „größtes Freiluftgefängnis der Welt“ bezeichnet: Jimmy Carter (ehem. US-Präsident: „Gaza is now the world’s largest open air prison.“); David Cameron (ehem. britischer Premierminister: „We do not want people in Gaza living in a prison camp.“; Desmond Tutu (Friedensnobelpreisträger, südafrikanischer Erzbischof – Tutu verglich die Blockade wiederholt mit Apartheidbedingungen und sprach von Gaza als „Gefängnis“); Organisationen wie Human Rights Watch, Amnesty International oder UN-Vertreter verwenden oft Begriffe wie „open air prison“ oder „prison camp“ (Beispiel: UNRWA-Direktor John Ging (2008): „Gaza is a prison — it’s an open-air prison.“

Nun übertreffen USrael auch noch die oxymoronische „Humanitäre GHF-Stiftung“ und präsentieren einen neuen Orwellschen Plan: eine „humanitäre Stadt“, in der 600.000 Palästinenser aus dem Norden Gazas in einem ummauerten Gelände im Süden untergebracht werden sollen – wo man einchecken, aber nicht auschecken kann. Das neue israelische Konzentrationslager, in dem mehr als ein Viertel der Bevölkerung Gazas interniert werden soll, stellt viele der Nazi-Lager des Zweiten Weltkriegs in den Schatten.
Ein Konzentrationslager als „humanitäre Stadt“ zu bezeichnen, ist Teil der Sprachkriegsführung Israels. In diesem Zusammenhang hat Israel die Instrumentalisierung der Sprache perfektioniert. Israel hungert die Palästinenser nicht aus, es verhängt „Kalorienbeschränkungen“. Es errichtet keine Ghettos, sondern „Sicherheitszonen“. Es führt keine ethnischen Säuberungen durch, sondern bietet die Möglichkeit zur „freiwilligen“ Auswanderung. Und jetzt begeht es keine Massenvertreibungen, sondern schlägt eine „humanitäre Stadt“ vor.
Demgegenüber weist Gideon Levi auf folgendes hin:
Der jüdische Staat errichtet ein Ghetto. Was für ein schrecklicher Satz. Es ist schon schlimm genug, dass der Plan so präsentiert wurde, als könnte er in irgendeiner Weise legitim sein – wer ist für ein Konzentrationslager und wer dagegen? –, aber von dort ist es nur noch ein kleiner Schritt zu einer noch schrecklicheren Idee: Als Nächstes könnte jemand vorschlagen, ein Vernichtungslager für diejenigen einzurichten, die die Überprüfung am Eingang des Ghettos nicht bestehen. Israel tötet ohnehin massenhaft die Bewohner Gazas, warum also nicht den Prozess rationalisieren … Jemand könnte auch ein kompaktes Krematorium auf den Ruinen von Khan Yunis vorschlagen, dessen Zutritt, wie im nahe gelegenen Ghetto in Rafah, rein freiwillig wäre. Natürlich freiwillig, wie in der „humanitären Stadt“. Nur das Verlassen der beiden Lager wäre nicht mehr freiwillig. Das hat der Minister vorgeschlagen …
Gideon Levy, Haaretz, 10. Juli 2025
Billigung von Völkermord und Kriegsverbrechen ist nach dem deutschen StGB strafbar
Volksverhetzung (§ 130 StGB)
Strafbar ist vor allem Volksverhetzung (§ 130 StGB). Darunter fällt auch das Billigen, Leugnen oder Verharmlosen des Holocaust oder von Völkermordhandlungen in einer Weise, die den öffentlichen Frieden stört (§ 130 Abs. 3 StGB), das Aufstacheln zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder das Auffordern zu Gewalt und Willkürmaßnahmen (§ 130 Abs. 1 StGB) oder die öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB). Wer öffentlich zu einem Angriffskrieg, zu Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufruft, macht sich strafbar. Auch die Billigung solcher Taten kann unter bestimmten Umständen darunterfallen.
§ 130 Abs. 3 bezieht sich nur auf NS-Verbrechen. Seit Oktober 2022 gibt es aber auch § 130 Abs. 5 StGB, der die Strafbarkeit auf das Leugnen oder gröbliche Verharmlosen aller Völkermorde, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausweitet — nicht mehr nur auf NS-Verbrechen.
Der genaue Wortlaut (§ 130 Abs. 5 StGB) lautet:
„Ebenso wird bestraft, wer eine in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichnete Handlung, die in einer gegenwärtigen oder früheren tatsächlichen Handlung begangen wurde, öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, leugnet, gröblich verharmlost oder billigt.“
(§ 130 Abs. 5 StGB)
Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB)
Zu beachten ist auch die Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB): „Wer eine rechtswidrige Tat nach den §§ 138, 126, 129a, 129b, 211 bis 218b, 226a, 306 bis 306c oder 316a bis 316c öffentlich (…) belohnt oder billigt, wird bestraft.“ Zwar stehen Kriegsverbrechen nicht direkt in dieser Liste – aber Mord (§ 211 StGB) ist enthalten. Viele Kriegsverbrechen sind zugleich Mord. Also kann auch hier § 140 StGB greifen.
Grund für die Strafbarkeit
Die Strafbarkeit ergibt sich aus dem Schutz des öffentlichen Friedens, der Menschenwürde und des Rechtsfriedens. Wenn jemand öffentlich Kriegsverbrechen billigt, bedeutet das, dass er schwerste Völkerrechtsverbrechen als gerechtfertigt darstellt. Er verletzt damit die Würde nicht nur der Opfer. Er kann Hass oder Gewalt gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen schüren. Er kann Nachahmung fördern oder bestehende Feindbilder befeuern.
Die Rechtsordnung soll verhindern, dass so etwas in der Gesellschaft normalisiert wird. Deshalb wird das Billigen solcher Taten unter Strafe gestellt — genau wie das Billigen terroristischer Anschläge.
Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) endet dort, wo sie in den Kernbereich der Menschenwürde eingreift — also etwa, wenn man schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit rechtfertigt.
Die Ausflucht mit dem angeblichen Selbstverteidigungsrecht Israels
Wie war das gleich mit dem Sender Gleiwitz?
„Seit 5 Uhr 45 wird jetzt zurückgeschossen! Und von jetzt ab wird Bombe mit Bombe vergolten!“
Adolf Hitler vor dem Reichstag am 1.9.1939
Das sagte Adolf Hitler in seiner Rede vor dem Reichstag am 1. September 1939, um den deutschen Angriff auf Polen zu rechtfertigen. Der Satz sollte den Überfall auf den Sender Gleiwitz und andere fingierte Grenzüberfälle (false flag Operation Himmler) als polnische Aggression hinstellen – so wollte man den deutschen Angriff als „notwendige Selbstverteidigung“ darstellen.
Das typische westliche Narrativ (etwa Friedrich Merz am 26. Mai 2025 bei einer WDR-Interviewveranstaltung) lautet heute so, dass das israelische Vorgehen in Gaza mit Selbstverteidigung nur dann nicht zu rechtfertigen sei … wenn Grenzen überschritten würden. Merz betonte weiter, dass Deutschland sprechen müsse, wenn das humanitäre Völkerrecht verletzt werde. Diese Konditionalsätze unterschlagen völlig, dass diese Grenzen längst überschritten sind und von daher Gegenaktionen von Merz & Co. am Platze wären – die aber natürlich ausser lauwarmen Worten nicht kommen.
In Wahrheit unterschlägt dieses Narrativ aber die glasklare völkerrechtliche Situation. Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas, Völkerrechtler, Historiker und ehemaliger Uno-Mandatsträger bringt die Sache auf den Punkt:
„In diesem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass die Palästinenser nicht erst seit 2023, sondern bereits seit 1947 Vertreibung und Besetzung erleiden. Hinzu kommt, dass die Palästinenser gemäss der Uno-Charta und Artikel 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte das Recht auf Selbstbestimmung haben und ein im Völkerrecht anerkanntes Recht auf Widerstand gegen die Besatzungsmacht.
Wenn ein Staat ein fremdes Territorium besetzt, die Bevölkerung unterdrückt, durch illegale Siedlungen massiv ihren Lebensraum einschränkt, Krankenhäuser und Schulen bombardiert – also das Völkerrecht mit Füssen tritt – käme doch kein Mensch auf die Idee, dem unterdrückenden Staat ein Selbstverteidigungsrecht zuzugestehen und ihn bei der Unterdrückung zu unterstützen, wenn sich die Unterdrückten wehren, auch wenn ihr Vorgehen gewalttätig ist.“
(Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas)
Er nimmt dabei Bezug auf eine einschlägige UNO-Resolution.
„Widerstandsrecht der Palästinenser und aller, die unter Okkupation leben, Artikel 7 der Uno-Resolution 29/3314: Definition von Aggression
Diese Definition [von Aggression], insbesondere Artikel 3, beeinträchtigt in keiner Weise das aus der Charta abgeleitete Recht auf Selbstbestimmung, Freiheit und Unabhängigkeit von Völkern, denen dieses Recht gewaltsam entzogen wurde und die in der Erklärung über die Grundsätze des Völkerrechts betreffend die freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Staaten in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen genannt werden, insbesondere von Völkern, die unter kolonialen und rassistischen Regimen oder anderen Formen der Fremdherrschaft stehen: noch das Recht dieser Völker, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta und in Übereinstimmung mit der obengenannten Erklärung für dieses Ziel zu kämpfen und Unterstützung zu suchen und zu erhalten.“
(Quelle: Resolution adopted by the General Assembly 29/3314 : Definition of Aggression www.un-documents.net/a29r3314.htm)
Mittäterschaft am Genozid
Begehen mehrere Täter eine Straftat gemeinschaftlich, wird nach dem deutschen StGB jeder bestraft, der aufgrund eines gemeinsamen Tatplans einen wesentlichen Tatbeitrag leistet.
USrael könnte die vorbeschriebenen Monströsitäten nie und nimmer in die Tat umsetzen, wenn die westlichen Politiker, Propagandisten, Medienknechte und andere nicht tatkräftig dafür sorgen würden, dass USrael straffrei ausgeht und niemand ernsthaft dagegen Einspruch erhebt. Die ständige Propaganda sorgt dafür. Diese ist von Anfang an Teil des gemeinsamen diabolischen Tatplans.
Die Methoden der Desensibilisierung, der Täuschung und des Betruges werden wissenschaftlich und systematisch eingesetzt. Über systematische Massenverbrechen wird über Monate oder Jahre so berichtet, dass der Völkermord mit der Zeit „nur noch eine Meldung unter vielen“ ist. Der Schockeffekt verpufft, die Zuschauer gewöhnen sich daran. Tägliche Tote werden in abstrakte Statistiken gepackt. „10.000 Tote“ klingt für viele gleich weit weg wie „100.000 Tote“. Ohne Namen, Geschichten, Bilder von Einzelschicksalen fehlt die emotionale Verbindung. Neue „Krisen“ verdrängen alte. Der Genozid rückt in den Hintergrund, wenn ein anderes Großereignis Schlagzeilen macht.
Die Reizüberflutung bei ständiger Konfrontation mit Gewalt, Katastrophen, Leid oder Extremen (z. B. in Nachrichten, Serien, Videospielen) führt zur Desensibilisierung gegenüber dem menschlichen Leid. Die Aufmerksamkeit wandert weiter und Täter können weitermachen, fast ungestört. Daran arbeiten unsere Qualitätsmedien Tag für Tag.
Vom Unrechtsstaat zum Rechtsstaat und wieder zurück in die Barbarei
Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und den Gräueltaten des NS-Regimes war den Müttern und Vätern des Grundgesetzes klar, dass es eine absolute, unbedingte Grenze gibt, die der Staat niemals überschreiten darf: die Würde jedes einzelnen Menschen.
Die Formulierung „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ in Artikel 1 Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes ist kein Zufall, sondern Ausdruck einer bewussten, historischen Entscheidung. „Ist unantastbar“ ist eine Seinsbehauptung. Sie erklärt die Würde zum absolut geschützten Wesenskern eines jeden Menschen, der schon an sich unberührbar ist, egal was jemand will oder Schreckliches tut. „Ist unantastbar“ ist metaphysisch, existenziell. Der Staat kann sie gar nicht antasten, ohne sich selbst zu delegitimieren.
Darum folgt direkt danach die Formulierung: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die Unantastbarkeit führt zur unmittelbaren Schutzpflicht.
Nach dem totalitären Regime wurde also klargestellt, dass sich die Menschenwürde jeder Verfügungsmacht entzieht. Es ist eine unaufhebbare Grundlage, die auch Verfassungsänderungen nicht antasten dürfen (vgl. Ewigkeitsgarantie in Art. 79 Abs. 3 GG).
Damit war die Grundlage geschaffen, dass sich Deutschland vom Unrechtsstaat zum Rechtsstaat wandeln konnte. Die gegenwärtige Kumpanei mit den Völkermördern in Nahost führt jedoch geradewegs wieder zurück in die Barbarei und das darf nicht straflos bleiben.
Wir brauchen einen neuen Nürnberger Prozess
General Emerson Curtis LeMay war ein hochrangiger US-General der United States Air Force und ist bekannt für seine zentrale Rolle bei der Entwicklung und Durchführung strategischer Bombenangriffe während des Zweiten Weltkriegs und des Kalten Kriegs. Er war verantwortlich für die Brandbombardierungen japanischer Städte, u. a. den verheerenden Angriff auf Tokio im März 1945, bei dem über 100.000 Menschen starben. Im Kalten Krieg war er Chef des Strategic Air Command (1948–1957) und machte dieses zu einem zentralen Bestandteil der US-Atomstreitkräfte. Im Vietnamkrieg war er ein lauter Befürworter der von Präsident Lyndon B. Johnson und US-Verteidigungsminister Robert McNamara befohlenen Bombenoffensiven wie Operation Rolling Thunder gegen Nordvietnam.
Robert McNamara zitiert LeMay in dem Dokumentarfilm „The Fog of War“ (2003) von Errol Morris wie folgt:
„LeMay sagte, wenn wir den Krieg verloren hätten, wären wir alle wegen Kriegsverbrechen angeklagt worden. Und ich denke, er hat Recht. Er und ich, würde ich sagen, haben uns wie Kriegsverbrecher verhalten. LeMay hat das erkannt.“
Robert McNamara
Robert H. Jackson war der Hauptankläger der Vereinigten Staaten beim Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher nach dem Zweiten Weltkrieg. In seiner Eröffnungsrede vom 21. 11. 1945 hielt er folgendes fest:
«Wir dürfen nie vergessen, dass die Bilanz, nach der wir diese Angeklagten heute beurteilen, die Norm ist, nach der uns die Geschichte morgen richten wird.»
(Robert H. Jackson - IMT, Bd. 2, S. 101)
und weiter:
«Dieses Gesetz wird zwar zunächst gegen die deutschen Aggressoren angewandt, es schliesst aber mit ein, dass es – wenn es einem nützlichen Zweck dienen soll – auch die Aggression aller anderen Nationen verurteilen muss, einschliesslich derer, die jetzt hier zu Gericht sitzen.»
(Robert H. Jackson - IMT, Bd. 2, S. 154) Video
Fazit
Unsere westliche Justiz entspricht nicht nur dem Zeitgeist, sondern hängt auch von den jeweiligen Machtverhältnis ab. Klare Rechtssätze können je nach dem mentalen Zustand der Gesellschaft verschwimmen. Was auf dem Papier (und nach dem Willen der Völkergemeinschaft) glasklar ist, wird in der Praxis oft in sein Gegenteil verkehrt.
Das ändert aber nichts daran, dass die ursprünglichen Rechtssätze des Völkerrechts, insbesondere hinsichtlich der Menschenrechte, der Ausdruck der natürlichen Moralität der Menschheit sind. Sie haben von daher eine natürliche Geltungskraft, die auch nicht mit noch so viel Rechtsverdreherei und Propagandagetöse ausser Kraft gesetzt werden können. Die Verantwortlichen dürfen ihrer verdienten Strafe nicht entgehen.
«Mittäterschaft am Genozid in Palästina – der jüngste Tag wird kommen!»