Warum die Schweiz ihren Politikern die Hände binden muss
Am 27. September entscheiden die Schweizer Stimmbürger über die Volksinitiative „Erhaltung der Schweizer Neutralität“. Der Vorschlag sieht vor, einen neuen Artikel in die Bundesverfassung aufzunehmen, der die Schweizer Neutralität als dauerhaft und bewaffnet festschreibt. Der Schweiz wäre es untersagt, einem Militär- oder Verteidigungsbündnis beizutreten oder mit solchen Bündnissen zusammenzuarbeiten, es sei denn, es liege ein direkter Angriff oder die unmittelbare Vorbereitung eines solchen vor. Zudem würde die Teilnahme an bewaffneten Konflikten zwischen Drittstaaten sowie die Verhängung von Sanktionen gegen kriegführende Staaten verboten, mit engen Ausnahmen nur für von der UNO mandatierte Maßnahmen und Schritte zur Verhinderung der Umgehung dieser Sanktionen. Stattdessen würde das Land seine Neutralität für Vermittlung und gute Dienste nutzen.
Dies ist kein abstraktes verfassungsrechtliches Gedankenspiel und keine rein bürokratische Formalität. Es ist eine direkte Reaktion auf die stetige Aushöhlung des Prinzips, das die Schweiz aus beiden Weltkriegen heraushielt und ihre Unabhängigkeit zwei Jahrhunderte lang bewahrte. Es ist eine der tragenden Säulen, auf denen das Land aufgebaut wurde, und einer der Hauptgründe für seinen heutigen Erfolg, das weltweite Vertrauen, das es genießt, und seine wirtschaftliche Stärke.
Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert, doch der Text enthält keine detaillierte Definition dessen, was diese Neutralität tatsächlich erfordert. Die praktische Auslegung dieses Grundsatzes wurde daher fast vollständig dem Bundesrat und dem Parlament überlassen. Genau diese mangelnde verfassungsrechtliche Klarheit ist das Problem. Dieser Grundsatz ist viel zu wichtig, um der Auslegung überlassen zu bleiben.
Die Gegner der Initiative betonen, die Schweiz sei bereits neutral und eine strengere Formulierung sei unnötig. Sie warnen davor, dass dies das Land isolieren, die Beziehungen zu den Nachbarn beeinträchtigen und eine sinnvolle Sicherheitszusammenarbeit verhindern würde. Außenminister Ignazio Cassis hat argumentiert, Neutralität sei kein Dogma und die Regierung müsse sich einen Ermessensspielraum bewahren. Der Bundesrat und die meisten Parteien lehnen den Vorschlag ab, ohne einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Sie behaupten, der derzeitige Ansatz habe der Schweiz gute Dienste geleistet und die Kernforderungen der Initiative seien in der Praxis bereits erfüllt. Mit anderen Worten: Sie behaupten, es bestehe überhaupt kein Bedarf für diese Volksabstimmung, da die Schweiz bekanntlich bereits neutral sei.
Doch wenn die Neutralität des Landes bereits gesichert ist, warum gibt es dann so heftigen Widerstand dagegen, eine klarere Definition davon in die Verfassung aufzunehmen? Die Antwort liegt in den Ereignissen der letzten Jahrzehnte. Die Schweiz trat 1996 der NATO-Initiative „Partnerschaft für den Frieden“ (PfP) bei und im folgenden Jahr dem Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat. Seit 1999 leistet sie mit dem SWISSCOY-Kontingent einen Beitrag zur NATO-geführten Kosovo-Truppe (KFOR), und im Juni 2026 genehmigte das Parlament die Erhöhung der maximalen Truppenstärke von 215 auf bis zu 300 Soldaten sowie die Verlängerung des Einsatzes bis 2029. Zudem hat das Land seine militärischen Standards schrittweise an die NATO-Normen angeglichen. Seit 2022 hat sich die Zusammenarbeit im Rahmen des „Individually Tailored Partnership Programme“ weiter vertieft, wobei der Schwerpunkt auf Dialog, Interoperabilität und gemeinsamer Arbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse liegt. Die Schweiz hat sich zudem in vielerlei Hinsicht der Europäischen Union angenähert: Schengen-Mitgliedschaft, Übernahme großer Teile des EU-Rechts durch bilaterale Abkommen, Freizügigkeit und – am aussagekräftigsten – die nahezu automatische Angleichung an EU-Sanktionspakete, einschließlich derjenigen gegen Russland nach dem Einmarsch in die Ukraine. Seit 2022 hat Moskau deutlich gemacht, dass es die Schweiz nicht mehr als neutral betrachtet.
All dies erforderte weder einen formellen Antrag auf NATO-Mitgliedschaft noch einen EU-Beitrittsvertrag. Aber beides war auch gar nicht nötig, da schrittweise „Zusammenarbeit“ und „Flexibilität“ praktisch zum gleichen Ergebnis führten. Die politische Klasse behandelt die Neutralität als nützliches Image für den innenpolitischen Gebrauch, während sie sie gleichzeitig stillschweigend an die Präferenzen Brüssels und des Atlantischen Bündnisses anpasst. Es ist zudem völlig klar, dass diese Richtung bereits auf institutioneller Ebene durch den Bericht der offiziellen Studienkommission Sicherheitspolitik vom August 2024 festgelegt wurde, in dem empfohlen wurde, die Zusammenarbeit mit der NATO und der EU bewusst über bestehende Vereinbarungen hinaus auszudehnen und auf gemeinsame Verteidigungsfähigkeiten abzuzielen. Der Journalist Rafael Lutz berichtete später, dass das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS) bereits 2024 intern zu dem Schluss gekommen war, dass die Initiative um jeden Preis verhindert werden müsse, gerade weil sie eine weitere Integration in die NATO blockieren würde.
Wenn Wähler oder Kritiker Einwände gegen diesen ganz klaren Kurs erheben, fällt die Antwort selten sachlich aus. Das zeigt sich deutlich in der Angriffsstrategie, die das „Nein“-Lager gewählt hat, um die Initiative zu verhindern: Anstatt Argumente vorzubringen, um ihre Position rational darzulegen und zu untermauern, dominieren bei ihnen persönliche Angriffe die Debatte. Ein Großteil der Opposition konzentriert sich auf persönliche Angriffe gegen Christoph Blocher, den langjährigen SVP-Politiker und Hauptinitiator der Initiative, anstatt auf den Inhalt des Textes selbst einzugehen. Wer die strengere Definition befürwortet, wird als pro-russisch, als nützlicher Idiot des Kremls oder als gleichgültig gegenüber dem Leid der Ukrainer dargestellt. Das Interesse russischer Medien an der Initiative wird als Beweis für ausländische Einmischung angeführt, anstatt als Hinweis darauf, dass die derzeitige politische Ausrichtung die Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutraler Akteur bereits untergraben hat.
Das tiefer liegende Problem sind die Anreize. Die etablierte politische und administrative Klasse in Bern teilt nicht dieselben Interessen wie die gewöhnlichen Schweizer Bürger. Viele von ihnen sehnen sich nach dem Prestige, den Netzwerken und den Karrieremöglichkeiten, die mit einer engeren Integration in europäische Strukturen einhergehen. Die Teilnahme an Sitzungen in Brüssel, die Mitwirkung in hochrangigen Sicherheitsforen und die Behandlung als verlässlicher Partner durch die Großmächte verleihen einen Status, den reine Neutralität nicht bieten kann. Für die Bürgerin und den Bürger bedeutet Neutralität bisher die Vermeidung ausländischer Kriege, die Wahrung der Souveränität und die Fähigkeit, als ehrlicher Vermittler zu agieren.
Vor diesem Hintergrund lautet die eigentliche Frage, die diese Volksabstimmung klären wird: Wer darf definieren, was Neutralität bedeutet – die Verfassung selbst oder wer auch immer heute und morgen gerade an der Macht ist? Eine Verfassung, die die Definition der Neutralität dem Ermessen genau jener überlässt, die von ihrer Aushöhlung profitieren, ist eine Einladung dazu. Das Ziel der Initiative ist es, diese Möglichkeit zu beseitigen. Indem der Grundsatz in klarer verfassungsrechtlicher Sprache verankert wird, zwingt sie künftige Regierungen dazu, für jede wesentliche Abweichung die ausdrückliche Zustimmung der Öffentlichkeit einzuholen. In einer direkten Demokratie ist das nicht „radikal“, wie die Gegner der Initiative die Menschen glauben machen wollen. Es ist genau das Gegenteil: Es ist die praktische Anwendung der dem System eigenen Logik.
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